Arbeitsrecht
für Arbeitnehmer

Konflikte mit dem Arbeitgeber sind eine extreme Belastung. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses droht oder Sie gerade gekündigt wurden. In dieser Ausnahmesituation bin ich für Sie da. Ich stehe Ihnen als erfahrene und verständnisvolle Beraterin zur Seite und setzte mich mit voller Kraft für Sie ein. Auch durch meine jahrelange Erfahrung als Arbeitgeber-Vertreterin in der Metall- und Elektroindustrie weiß ich genau, wie die andere Seite tickt und worauf es jetzt ankommt.

Ich stehe
an Ihrer Seite.

Insbesondere bei folgenden Themen

・Kündigungen
・Aufhebungsverträge
・Sozialabfindungen
・Sozialrechtliche Folgefragen (Arbeitslosengeld I)
・Abmahnungen
・Mutterschutz, Elternzeit & Teilzeit
・Vergütung & Bonuszahlungen
・Versetzungen
・Zeugnis

FAQ

Häufig
gestellte
Fragen

Was kostet mich eine anwaltliche Beratung?
Eine Erstberatung kostet bis zu 190€ (zzgl. MwSt.).

Die Kosten für eine gerichtliche Vertretung richten sich, sofern nicht anders vereinbart, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Somit fallen die Kosten bei Abrechnung nach dem RVG bei allen Anwälten gleich hoch aus.

Über die Kosten in Ihrem konkreten Fall kläre ich Sie natürlich umfassend vor einer Mandantierung auf.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so bemühe ich mich für Sie um eine Deckungszusage und rechne direkt mir Ihrer Versicherung ab. Sofern nicht anders vereinbart, entstehen hier keine Zusatzkosten mit Ausnahme einer ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung (in der Regel 150€ zzgl. MwSt.).
Muss ich für eine Beratung persönlich vorbeikommen?

Das entscheiden Sie! Sie können persönlich in meiner Kanzlei vorbei kommen oder wir kommunizieren über Videochat oder am Telefon.

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