Kündigung erhalten? Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Eine Kündigung trifft die meisten Menschen unvorbereitet und löst Existenzängste aus. In dieser Situation ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht in Villingen-Schwenningen prüfe ich Ihre Kündigung, zeige Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und vertrete Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht.

Die wichtigste Frist:
drei Wochen

Wenn Sie sich gegen Ihre Kündigung wehren wollen, bleibt Ihnen wenig Zeit. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, selbst wenn sie eigentlich angreifbar gewesen wäre. Warten Sie deshalb nicht ab, sondern lassen Sie Ihre Kündigung zeitnah prüfen. Je früher ich Ihren Fall kenne, desto mehr Handlungsspielraum haben wir gemeinsam.
Kündigung Arbeitnehmer

So unterstütze ich Sie:

  • Ich prüfe Ihre Kündigung auf ihre Wirksamkeit
  • Ich bespreche mit Ihnen Chancen und Risiken
  • Ich entwickle eine Strategie, die zu Ihren Zielen passt
  • Bei bestehender Rechtsschutzversicherung kümmere ich mich um die Deckungsanfrage
  • Ich vertrete Sie außergerichtlich wie auch vor dem Arbeitsgericht
  • Sie haben in jeder Phase eine erfahrene Ansprechpartnerin an Ihrer Seite

Was ist mein Ziel: Weiterbeschäftigung oder Abfindung?

Eine Kündigungsschutzklage zielt rechtlich auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. In der Praxis endet ein erheblicher Teil der Verfahren jedoch mit einer Abfindung, wenn weder Sie noch der Arbeitgeber die Zusammenarbeit fortsetzen möchten. Beide Wege sind legitim. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Ziele kennen und Ihre Verhandlungsposition realistisch einschätzen. Genau dabei unterstütze ich Sie. Jetzt hier Kontakt aufnehmen

FAQ

Häufig
gestellte
Fragen

Was kostet die Prüfung meiner Kündigung?
Eine Erstberatung kostet bis zu 190€ (zzgl. MwSt.).

Die Kosten für eine gerichtliche Vertretung richten sich, sofern nicht anders vereinbart, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Somit fallen die Kosten bei Abrechnung nach dem RVG bei allen Anwälten gleich hoch aus.

Über die Kosten in Ihrem konkreten Fall kläre ich Sie natürlich umfassend vor einer Mandantierung auf.

Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage in meinem Fall?

Das hängt von den Umständen Ihrer Kündigung ab. Oft bestehen gute Aussichten, entweder auf Weiterbeschäftigung oder auf eine angemessene Abfindung. Im Erstgespräch schätze ich Ihre Erfolgsaussichten ein, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bemühe ich mich um eine Deckungszusage und rechne direkt mit Ihrer Versicherung ab. Abgesehen von einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung entstehen Ihnen dann in der Regel keine zusätzlichen Kosten.

KONTAKT

Jetzt Erstgespräch
vereinbaren.