Betriebsbedingte Kündigung im Rahmen eines Sozialplans
Sie haben eine betriebsbedingte Kündigung erhalten bzw. rechnen zeitnah hiermit und möchten wissen, welche Rechte Ihnen im Rahmen eines Sozialplans zustehen?
Ein Sozialplan regelt häufig nicht nur die Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auch Abfindungen oder Angebote für einen Aufhebungsvertrag.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht prüfe ich Ihre individuelle Situation sorgfältig, bewerte Ihre rechtlichen Möglichkeiten und begleite Sie dabei, diese bestmöglich durchzusetzen – mit juristischem Sachverstand, langjähriger Erfahrung und einem klaren Blick auf Ihre persönlichen Interessen.
Kündigung nach Sozialplan – was das für Arbeitnehmer bedeutet
Eine betriebsbedingte Kündigung im Rahmen eines Sozialplans bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Rechte gewahrt sind. Zwar regelt der Sozialplan oft eine Abfindung oder einen Aufhebungsvertrag, doch auch hier lohnt sich eine genaue Prüfung.
Ich überprüfe für Sie, ob die Sozialauswahl korrekt war, ob Sie Anspruch auf eine höhere Abfindung haben oder ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist. Ziel: Das Beste für Sie aus der Situation herauszuholen – rechtlich sauber und persönlich begleitet.


Wichtige Hinweise bei einer Kündigung im Rahmen eines Sozialplan
• Ein Sozialplan bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Kündigung wirksam ist.
• Auch Aufhebungsverträge sollten vor der Unterzeichnung anwaltlich geprüft werden.
• Eine Kündigungsschutzklage kann – je nach Fall – sinnvoll sein.
FAQ
Häufig
gestellte
Fragen
Ist eine Kündigung im Rahmen eines Sozialplans erlaubt?
Ja. Jedoch regelt ein Sozialplan in der Regel lediglich die finanziellen und sozialen Folgen, zum Beispiel Abfindungen.
Trotzdem muss jede Kündigung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf den dauerhaften Wegfall der Arbeitsleistung und einer ordnungsgemäßen Sozialauswahl. Dies muss im konkreten Einzelfall geprüft werden.
Wie hoch ist meine Abfindung bei einer Kündigung im Rahmen eines Sozialplan?
Die Höhe der Abfindung wird meist im Sozialplan nach einer festgelegten Berechnungsformel ermittelt
(z. B. Betriebszugehörigkeit × Bruttogehalt × Faktor).
In der Praxis gibt es jedoch oft Spielraum, etwa durch Sonderregelungen oder besondere persönliche Umstände.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Abfindung nachvollziehbar zu berechnen und – wenn möglich – zu optimieren.
Muss ich einen Aufhebungsvertrag im Rahmen eines Sozialplans unterschreiben?
Nein. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist stets freiwillig.
Er kann Vorteile bringen, etwa ein früheres Ausscheiden oder eine höhere Abfindung.
Gleichzeitig sind jedoch mögliche Nachteile zu beachten – beispielsweise Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
Lassen Sie den Aufhebungsvertrag vorab anwaltlich prüfen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.