Kündigung nach Sozialplan

Sie haben eine betriebsbedingte Kündigung erhalten – und stehen nun vor der Herausforderung, Ihre Rechte im Rahmen eines Sozialplans richtig einzuordnen. In vielen Fällen regelt dieser Plan nicht nur die Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auch mögliche Abfindungen oder Angebote zum Aufhebungsvertrag.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre rechtlichen Möglichkeiten präzise zu prüfen und gezielt durchzusetzen – mit juristischem Sachverstand, langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht und einem klaren Blick auf Ihre persönliche Situation.

Kündigung nach Sozialplan – was das für Arbeitnehmer bedeutet

 

Eine betriebsbedingte Kündigung im Rahmen eines Sozialplans bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Rechte gewahrt sind. Zwar regelt der Sozialplan oft eine Abfindung oder einen Aufhebungsvertrag, doch auch hier lohnt sich eine genaue Prüfung.

Ich überprüfe für Sie, ob die Sozialauswahl korrekt war, ob Sie Anspruch auf eine höhere Abfindung haben oder ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist. Ziel: Das Beste für Sie aus der Situation herauszuholen – rechtlich sauber und persönlich begleitet.

Anwalt Arbeitsrecht Villingen-Schwenningen
Kündigung nach Sozialplan

Was Sie bei einer Kündigung nach Sozialplan beachten sollten

 

・Ein Sozialplan ersetzt keine rechtliche Prüfung der Kündigung
・Abfindungen sind oft verhandelbar
・Aufhebungsverträge sollten unbedingt anwaltlich geprüft werden
・Eine Kündigungsschutzklage ist häufig möglich und sinnvoll

FAQ

Häufig
gestellte
Fragen

Ist eine Kündigung trotz Sozialplan erlaubt?
Ja, ein Sozialplan schließt betriebsbedingte Kündigungen nicht aus. Er regelt lediglich die finanziellen und sozialen Folgen, etwa Abfindungen. Trotzdem muss jede Kündigung rechtlich einwandfrei sein – insbesondere im Hinblick auf die Sozialauswahl und die formalen Anforderungen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kündigung rechtmäßig ist, lassen Sie sie rechtzeitig prüfen.
Wie hoch ist meine Abfindung bei einer Kündigung nach Sozialplan?
Die Abfindung ergibt sich meist aus dem Sozialplan – oft nach einer festen Berechnungsformel (z. B. Betriebszugehörigkeit × Bruttogehalt × Faktor). Allerdings gibt es in der Praxis häufig Spielraum, etwa bei Sonderregelungen oder persönlichen Umständen.
Ich helfe Ihnen dabei, Ihre individuelle Abfindung nachvollziehbar einzuordnen und – wenn möglich – zu optimieren.
Muss ich einen Aufhebungsvertrag nach Sozialplan unterschreiben?
Nein – ein Aufhebungsvertrag ist immer freiwillig. Er kann Vorteile bringen, etwa ein früheres Ausscheiden oder eine höhere Abfindung. Gleichzeitig drohen rechtliche Risiken, z. B. Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
Lassen Sie den Vertrag unbedingt vorab anwaltlich prüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

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